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Termine und Informationen

Das einzig gültige Anmeldeformular für die Teilnahme am Europacup !!


Das Formular kann man hier als PDF ausfüllen und an die Referenten für Orientierungsreiten senden.
Die Anmeldung wird dann dem BFV zur Genehmigung vorgelegt und wird an die FITE und den Veranstalter weitergeleitet.
 
Anmeldeschluss ist 3 Wochen vor dem jeweiligen Bewerb .

Für jede Teilnahme ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.


Dieses Formular dient nicht zur Anmeldung beim Veranstalter.

 

INFO: Bitte vergleichen Sie die aktuellen Termine mit dem Bundesfachverband (Sparte - Sonstige) unter : FENA-Turnierkalender 
 
A C H T U N G !!!
Ab der Turniersaison 2004 sind für TREC-A und TREC-C-Bewerbe für ALLE Teilnehmer zwingend STARTKARTEN
vorgeschrieben (Beschluss des BFV!)

 

Startkarten daher bitte über den jeweiligen LFV zeitgerecht beantragen !!

 

Ab der Saison 2006 ist zum Kennenlernen des TREC-Bewerbes das Mitreiten möglich.
Die Wertung erfolgt in einer eigenen Kategorie unter: "Reiten mit Karte und Kompass"

 


TREC-EuropaCup 2006/2007

Hier gibt es den gültigen Terminkalender für den TREC-Europacup der Saison 2006/2007:  FITE-Turnierkalender 2006/2007

 

Bei einer Teilnahme ist für jeden EC-Bewerb ein  FITE-Anmeldeformular auszufüllen und über den BFV (Rieger oder Scheifinger)

an die FITE zu senden.

 

Die Europacup-Teilnahmebedingungen können direkt von der FITE-Homepage heruntergeladen werden.

 


WICHTIG FÜR TURNIERPFERDE ab 2006 !
ÖTO-2006 - § 11: Impfschutz der Pferde

1. Jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza aufweisen.
Dieser Impfschutz bestehend aus einer Grundimmunisierung aus zwei Impfungen, die in einem Abstand von nicht weniger als 21 Tagen und nicht mehr als 92 Tagen erfolgt sind, und regelmäßigen Auffrischungsimpfungen innerhalb von jeweils sechs Monaten plus 21 Tagen nach der 2. Verabreichung der Grundimmunisierung.
Keine dieser Impfungen darf in den 7 Tagen vor Turnierbeginn oder dem Betreten der Stallungen erfolgt sein.

 

2. Auf jedem Turnier ist für jedes Pferd ein Pferdepass mitzuführen und auf Verlangen des Turniertierarztes, des Turnierbeauftragten, eines vom Turnierbeauftragten beauftragten Richters oder der Meldestelle vorzuweisen. Im Pferdepass hat das Nationale als Identitätsnachweis bei österreichischen Pferden durch den Zuchtverband, bei im Ausland geborenen Pferden durch den BFV bestätigt zu sein.
Die eingetragenen Impfungen sind durch einen Tierarzt zu bestätigen.

 

3. Die Vorgangsweisen bei ungenügendem Impfschutz oder Fehlen des Pferdepasses sind im § 2014 ff geregelt.

 

Lt. BFV - Fr. Monika Hatsy:
National gilt folgendes: (Pferdegrippe)

Im ersten Halbjahr 2006 (Jänner bis Juni 2006) wird, falls bei einer Pferdepasskontrolle keine Auffrischungsimpfung im 6-monatlichen Intervall vorgefunden wird, eine Verwarnung in den Pferdepass eingetragen. Sollte sich bei einer neuerlichen Kontrolle zeigen, dass keine neue Impfung gemacht und eingetragen wurde gibt es die gelbe Karte.
Ab 01.07.2006 gilt dann auch in Österreich die 6-monatliche Boosterimpfung als Verpflichtung.

Ab 01.01.2006 gilt international:
Impfungen Grundimmunisierung und Boosterimpfung in einem 6-monatlichen Intervall. Ansonsten wird laut FEI – Reglement bestraft.