TREC Austria
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2016 - Neuerungen bei TREC-Bewerben


Neben den bekannten Durchführungsbestimmungen ist es ab der Saison 2016 möglich auch nur Teilbewerbe des TREC zu nennen und zu absolvieren. Du hast ein junges Pferd und möchtest die PTV ausprobieren. Ab sofort ist das möglich. Du möchtest ausschließlich die Orientierung reiten, aber die anderen Teilbewerbe kann Dein Pferd noch nicht. Jetzt ist es möglich nur die POR zu nennen. Je Pferd dürfen pro Tag drei Teilbewerbe genannt werden. Die POR (Orientierungsritt) kann pro Pferd und pro Reiter nur einmal gestartet werden.

z.B.: mehrere Reiter - ein Pferd:
erster Reiter POR und PTV + zweiter Reiter nur PTV = 3 Bewerbe oder
erster Reiter POR + zweiter Reiter PTV + dritter Reiter PTV = 3 Bewerbe

z.B.: ein Reiter – zwei Pferde :
erstes Pferd: POR + PTV zweites Pferd: PTV

Die Einstiegsbewerbe TREC-E werden weiterhin direkt beim Veranstalter genannt.

Für die Österreich-CUP-Wertung zählen ausschließlich jene TREC-Bewerbe, die vom Reiter vollständig absolviert wurden (POR+PTV+ggf.MA)

Damit die Überprüfung der Pferderegistrierungen und der Lizenzen/Startkarten einfacher wird, sind alle Nennungen für TREC -C, TREC-B und TREC-A ab sofort über ZNS durchzuführen.

NENNSCHLUSS beachten! – sonst gibt es Nachnenngebühren.

Die Nenngebühr beträgt € 25,-- pro Pferd
Startgeld für POR € 15,-- pro Person
Startgeld für PTV € 10,-- pro Person
Startgeld für MA € 10,-- pro Person
Boxenpauschale lt. Veranstalter – bzw. lt. ÖTO

​Wenn der Veranstalter ein eigenes Anmeldeformular zur Verfügung stellt, dieses bitte zusätzlich zur ZNS-Nennung an den Veranstalter schicken. Hier werden auch Gruppenstarts dem Turnierveranstalter mitgeteilt. Boxenreservierungen – unabhängig von der ZNS-Nennung beim Veranstalter anmelden.
​
Ab sofort sind auch alle Mannschaftsreiter für die BLMM über ZNS zu nennen!

Es gibt wieder einige kleine Änderungen im FITE-Reglement. Dieses Regelwerk wird gerade übersetzt und nach Fertigstellung auf der Homepage veröffentlicht. Auch in der ÖTO gibt es einige Änderungen. Die neue, gültige ÖTO ist bereits auf der Homepage des OEPS abrufbar. Alle Richter erhalten in Bälde ein gedrucktes Exemplar. 
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