Wichtiges
Wichtig für Reiter
§ 57 Ausrüstung der
Reiter
5.2 Sobald auf ein Pferd aufgesessen wird, muss am gesamten Turniergelände ein Reithelm (Abs. 5 Z1 od. Z2) getragen werden. Ausgenommen, es wird in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Sparten anders geregelt. § 102 Ausrüstung 1.2 Bei Materialprüfungen gilt generell Reithelmpflicht. 1.3 Für alle Reiter gilt bis einschließlich Klasse L Reithelmpflicht. Diese Regelung wurde am 8.4.2013 vom Präsidium einstimmig beschlossen! Weitere Neuerungen sind z.B. Sicherheitsweste für ALLE in der PTV oder keine Dressurgerten bei der PTV .... alles genauere bitte in den Änderungen der ÖTO 2013 als PDF zum Downloaden nachzulesen. |
Wichtig für Turnierpferde
Impfschutz der Pferde (ÖTO-2007 inkl. Änderungen bis 2014 - §11)
1. Jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza aufweisen.
Dieser Impfschutz bestehend aus einer Grundimmunisierung aus zwei Impfungen, die in einem Abstand von nicht weniger als 21 Tagen und nicht mehr als 92 Tagen erfolgt sind, und regelmäßigen Auffrischungsimpfungen innerhalb von jeweils sechs Monaten plus 21 Tagen nach der 2. Verabreichung der Grundimmunisierung.
Keine dieser Impfungen darf in den 7 Tagen vor Turnierbeginn oder dem Betreten der Stallungen erfolgt sein.
2. Auf jedem Turnier ist für jedes Pferd ein Pferdepass mitzuführen und auf Verlangen des Turniertierarztes, des Turnierbeauftragten, eines vom Turnierbeauftragten beauftragten Richters oder der Meldestelle vorzuweisen. Im Pferdepass hat das Nationale als Identitätsnachweis bei österreichischen Pferden durch den Zuchtverband, bei im Ausland geborenen Pferden durch den BFV bestätigt zu sein.
Die eingetragenen Impfungen sind durch einen Tierarzt zu bestätigen.
3. Die Vorgangsweisen bei ungenügendem Impfschutz oder Fehlen des Pferdepasses sind im § 2014 ff geregelt.
National gilt folgendes: (Pferdegrippe)
Im ersten Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres (Jänner bis Juni) wird, falls bei einer Pferdepasskontrolle keine Auffrischungsimpfung im 6-monatlichen Intervall vorgefunden wird, eine Verwarnung in den Pferdepass eingetragen. Sollte sich bei einer neuerlichen Kontrolle zeigen, dass keine neue Impfung gemacht und eingetragen wurde gibt es die gelbe Karte.
Ab 01.07.2006 gilt dann auch in Österreich die 6-monatliche Boosterimpfung als Verpflichtung.
Ab 01.01.2006 gilt international:
Impfungen Grundimmunisierung und Boosterimpfung in einem 6-monatlichen Intervall. Ansonsten wird laut FEI - Reglement bestraft.
Lt. BFV - Fr. Monika Hatsy
1. Jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza aufweisen.
Dieser Impfschutz bestehend aus einer Grundimmunisierung aus zwei Impfungen, die in einem Abstand von nicht weniger als 21 Tagen und nicht mehr als 92 Tagen erfolgt sind, und regelmäßigen Auffrischungsimpfungen innerhalb von jeweils sechs Monaten plus 21 Tagen nach der 2. Verabreichung der Grundimmunisierung.
Keine dieser Impfungen darf in den 7 Tagen vor Turnierbeginn oder dem Betreten der Stallungen erfolgt sein.
2. Auf jedem Turnier ist für jedes Pferd ein Pferdepass mitzuführen und auf Verlangen des Turniertierarztes, des Turnierbeauftragten, eines vom Turnierbeauftragten beauftragten Richters oder der Meldestelle vorzuweisen. Im Pferdepass hat das Nationale als Identitätsnachweis bei österreichischen Pferden durch den Zuchtverband, bei im Ausland geborenen Pferden durch den BFV bestätigt zu sein.
Die eingetragenen Impfungen sind durch einen Tierarzt zu bestätigen.
3. Die Vorgangsweisen bei ungenügendem Impfschutz oder Fehlen des Pferdepasses sind im § 2014 ff geregelt.
National gilt folgendes: (Pferdegrippe)
Im ersten Halbjahr des jeweiligen Kalenderjahres (Jänner bis Juni) wird, falls bei einer Pferdepasskontrolle keine Auffrischungsimpfung im 6-monatlichen Intervall vorgefunden wird, eine Verwarnung in den Pferdepass eingetragen. Sollte sich bei einer neuerlichen Kontrolle zeigen, dass keine neue Impfung gemacht und eingetragen wurde gibt es die gelbe Karte.
Ab 01.07.2006 gilt dann auch in Österreich die 6-monatliche Boosterimpfung als Verpflichtung.
Ab 01.01.2006 gilt international:
Impfungen Grundimmunisierung und Boosterimpfung in einem 6-monatlichen Intervall. Ansonsten wird laut FEI - Reglement bestraft.
Lt. BFV - Fr. Monika Hatsy